Am 1. Januar 2004 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verkehrsstatistik in Kraft getreten. Es erweitert das bestehende Verkehrsstatistikgesetz um Regelungen zu den Statistiken des Schienenverkehrs, des gewerblichen Strassenpersonenverkehrs und der Luftfahrt. Inhaltlich wird damit neuem nationalen sowie europaeischen Datenbedarf Rechnung getragen und die Statistiken des Personenverkehrs mit Bussen und Bahnen neu abgegrenzt. Die Zusammenfassung bestehender Regelungen in einem Gesetz vereinfacht und vereinheitlicht die Rechtsgrundlage der Verkehrsstatistiken. Besonders wichtig ist die mit der Neuregelung verbundene deutliche Entlastung der Auskunftspflichtigen. Sie wird erreicht durch eine Verlaengerung der Periodizitaet der Erhebungen fuer einige Merkmale, eine Reduzierung des Fragenprogramms und vor allem durch die Umstellung auf eine Stichprobenerhebung im gewerblichen Personennahverkehr. Damit werden rund zwei Drittel der bisher befragten Unternehmen aus diesen Erhebungen entlassen. (A) Titel in Englisch: Amending the transport statistics law.
Samenvatting