Inline-Skates gehoeren nach Paragraf 24 Strassenverkehrsordnung (StVO) zu den besonderen Fortbewegungsmitteln, sind also keine Fahrzeuge im Sinne der StVO und damit den Fussgaengern zuzuordnen. Insofern besteht auch die Gehwegbenutzungspflicht. Das Forschungsprojekt soll unter Beruecksichtigung der vorliegenden Erkenntnisse folgende Fragestellungen beantworten: 1. Bedeutung und Mass der Nutzung der Inline-Skates in verschiedenen Strassentypen mit Angaben zur Nutzerstruktur (zum Beispiel Alter, Wegezweck); 2. Ausmass der Nutzung oeffentlicher Verkehrsflaechen (Gehweg, Radweg, Fahrbahn) unter verschiedenen Randbedingungen (Benutzungsorte im Stadtgebiet); 3. Gegenseitige Gefaehrdungen und Beeintraechtigungen zwischen Inline-Skatern und anderen Verkehrsteilnehmern (Fussgaenger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge); 4. Bewertung der Vertraeglichkeit zwischen Inline-Skatern und anderen Verkehrsteilnehmern in Abhaengigkeit von oertlichen Randbedingungen. Orientiert an den Fragestellungen und Zielen des Projekts ergeben sich folgende Arbeitsschwerpunkte: Unfallanalyse, Verkehrszaehlungen, Beobachtungen des Verkehrsverhaltens, Befragungen von Verkehrsteilnehmern. Die endgueltigen Ergebnisse der Untersuchungen sollen im Herbst 2001 vorliegen. Wissenschaftlicher Kurzvortrag anlaesslich der Festveranstaltung 50 Jahre Bundesanstalt fuer Strassenwesen, Bergisch Gladbach, 5. Mai 2001.
Samenvatting