Outlook vision zero.

Auteur(s)
Lekander, T.
Jaar
Samenvatting

Der Beitrag besteht aus den Kopien der beim Vortrag verwendeten Folien und stellt das im Oktober 1997 im schwedischen Parlament beschlossene Verkehrssicherheitsgesetz vor. Diesem liegt die "Vision Zero" zugrunde, was bedeutet, dass das langfristige Ziel der Verkehrssicherheit darin besteht, dass niemand bei einem Verkehrsunfall getötet oder schwer verletzt werden darf. Es wird davon ausgegangen, dass Menschen immer Fehler machen werden, weshalb das Verkehrssystem so verändert werden muss, dass solche Fehler keine gravierenden Folgen nach sich ziehen können. Die Systemträger sind in letzter Konsequenz verantwortlich für Planung, Realisierung und Benutzung des Verkehrssystems und somit für das Sicherheitsniveau. Die Verkehrsteilnehmer sind verantwortlich für die Einhaltung der von den Systemplanern vorgegebenen Regeln. Stellt sich heraus, dass die Verkehrsteilnehmer die Regeln aus irgendeinem Grund missachten oder dass sich Unfälle ereignen, sind die Systemträger verpflichtet, neue Massnahmen zu ergreifen. Für die Realisierung von "Vision Zero" ist ein eigenes Gesetz, die Gründung einer Aufsichtsbehörde und die Untersuchung aller tödlichen Unfälle erforderlich. Ein eigenes Gesetz ist notwendig, weil "Vision Zero" nur eine Grundsatzentscheidung enthält, weil die Systemträger definiert, die Verantwortlichkeiten mit ihren Konsequenzen geklärt werden müssen und weil die Gewaltausübung nur auf gesetzlichen Grundlagen erfolgen kann. Die Aufsichtsbehörde hat zusammen mit anderen staatlichen Organen für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen, einen Dialog mit den Systemträgern zu pflegen, relevante Fakten zu sammeln und als Wissenszentrum zu fungieren. Die Systemträger sind für die Untersuchung aller tödlichen Unfälle unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit verantwortlich. Eine solche Untersuchung kommt der Qualitätssicherung gleich und hat nicht das Ziel, jemanden zu beschuldigen, sondern alle Unfallumstände zu klären und eine Wiederholung von Unfällen zu verhindern. Die Aufsichtsbehörde hat auch die Aufgabe, Evaluationen und Audits durchzuführen, eine hohe Qualität der Unfallanalysen zu sichern sowie Regeln für die Qualitätssicherung zu entwerfen. (KfV/A)

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 17932 (In: C 17897 CD-ROM) /80 /83 / ITRD D346182
Uitgave

In: IRTAD 2000 proceedings : proceedings of International Seminar on Road Traffic and Accident Data Needs for the New Century, Vienna, Austria, 25 - 26 September 2000, p. -

Onze collectie

Deze publicatie behoort tot de overige publicaties die we naast de SWOV-publicaties in onze collectie hebben.