In der "General Theory of Crime" gehen Gottfredson und Hirschi von einem stabilen Persönlichkeitsmerkmal aus, mit dem man eindeutig zwischen normkonformen und normabweichenden Personen differenzieren kann: die Selbstkontrolle, deren Entwicklung während der Kindheit durch spezifische Erziehungspraktiken gefördert oder behindert wird. Diese Theorie wurde in einer repräsentativen Studie mit 500 Personen in Niedersachsen überprüft. Dabei ergab sich unter anderem: Die Skala Selbstkontrolle ist nicht eindimensional, sondern es handelt sich dabei um einen Faktor 2. Ordnung. Die Berücksichtigung der Kontextvariablen externe soziale Norm trägt, entgegen den Erwartungen von Gottfredson und Hirschi, zur Erklärung der abhängigen Variablen bei. Der Anspruch der beiden Autoren, mit ihrer Konzeption eine vollständige Erklärung abweichenden Verhaltens vorzulegen, konnte am ausgewählten Beispiel "Fahren unter Alkoholeinfluss" nicht gezeigt werden, obwohl das Merkmal Selbstkontrolle zur Erklärung des Fahrens unter Alkoholeinfluss beiträgt. Insgesamt deuten die Ergebnisse der Untersuchung darauf hin, die "General Theory of Crime" auch in anderen Bereichen zu überprüfen. Beitrag zum Arbeitskreis 3 "Wissenschaftliche Grundlagen" des 6. Internationalen Workshop "Driver Improvement" vom 20. bis 22. Oktober 1997 in Berlin.
Samenvatting