Pilotprojekte mit Funktionsbauvertraegen - Funktionsbauvertraege - Prinzip und Inhalte.

Auteur(s)
Ressel, W.
Jaar
Samenvatting

Gegenstand eines Funktionsbauvertrages ist die Schaffung und Erhaltung eines Strassenzustandes, der den Strassennutzern stets ausreichende Gebrauchseigenschaften bei gleichzeitig minimierten gesamtwirtschaftlichen Kosten und hoechstmoeglicher Umweltvertraeglichkeit gewaehrleistet. Die Vereinbarungen im Rahmen des Funktionsbauvertrages zielen daher im Besonderen auf die Gebrauchseigenschaften des herzustellenden und baulich zu erhaltenden Strassenkoerpers als dessen Funktion. Der Idee nach ist der Funktionsbauvertrag ein Vertrag ueber die Herstellung oder die Grunderneuerung eines Strassenkoerpers als bauliche Anlage und daran anschliessend deren langjaehrige bauliche Erhaltung ueber 20 Jahre. Die Beschreibung des Zustandes der Strassenbefestigungen erfolgt anhand von Zustandsmerkmalen und zugehoerigen Indikatoren. Die Erhebung der Zustandsmerkmale und die Bewertung des Strassenzustandes ist - zunaechst beschraenkt auf die beiden Pilotprojekte in Baden-Wuerttemberg und Rheinland-Pfalz - in den neuen Zusaetzlichen Technischen Vertragsbedingungen zur messtechnischen Zustandserfassung und -bewertung mit schnellfahrenden Messsystemen (ZTV MtZEB-StB 01) beschrieben. Ein besonderes Merkmal der im Funktionsbauvertrag zu vereinbarenden Leistungen ist ihre Ausrichtung auf Funktionsanforderungen. Diese Funktionsanforderungen werden sowohl nutzer- (Gebrauchswert) als auch betreiberorientiert (Gebrauchs- und Substanzwert) definiert. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung wird allein durch Funktionsanforderungen an den durch den Auftragnehmer herzustellenden oder grundzuerneuernden und dann baulich zu erhaltenden Strassenkoerper festgelegt. Die fuer die Ueberwachung der Vertragserfuellung innerhalb des Funktionsbauvertrags massgeblichen Funktionsanforderungen sind in den Zusaetzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien fuer Funktionsbauvertraege (ZTV Funktion-StB 01) zusammengestellt. Somit muessen wesentliche Teile der fuer den Strassenoberbau geltenden Zusaetzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien fuer Fahrbahndecken aus Beton oder Asphalt und fuer Tragschichten nicht vereinbart werden. Zur Verguetung der im Rahmen eines Funktionsbauvertrags erbrachten Leistungen ist ein Verguetungsmodell entwickelt worden, das einerseits die konventionelle Verguetung der Herstellung des Erdkoerpers und des Strassenoberbaus vorsieht, andererseits einen zeitproportionalen Verguetungsmodus fuer den Erhaltungszeitraum nach der Verkehrsuebergabe der Strasse beinhaltet.

Publicatie aanvragen

2 + 6 =
Los deze eenvoudige rekenoefening op en voer het resultaat in. Bijvoorbeeld: voor 1+3, voer 4 in.

Publicatie

Bibliotheeknummer
C 27673 (In: C 27388) /10 / ITRD D350806
Uitgave

In: Deutscher Strassen- und Verkehrskongress München 2002, p. 174-177

Onze collectie

Deze publicatie behoort tot de overige publicaties die we naast de SWOV-publicaties in onze collectie hebben.