Es geht dem Autor im Wesentlichen um Fragen der Kompetenz beziehungsweiseder Zuständigkeit und um daraus resultierende Konsequenzen für die Aufgaben-zuweisung. Es wird der System-Zusammenhang des Strassenverkehrsgeschehens betont, aber auch darauf hingewiesen, dass Menschen jeweils Partei für das ergreifen, was sie als ihre Domäne, ihren Wissens- und Verantwortungsbereich ansehen, damit aber notwendigerweise als Anwalt der Jeweiligenkomponente aufträten und entsprechende Ansprüche erhöben. In diesem Zusammenhang wird die These vertreten, die Polizei gehe von der Ordnung, die Schule vom Schüler aus. Verkehrsvorschriften gegenüber sei aber nichts weniger angebracht als blinde Ordnungs- und Regelgläubigkeit, die mitunter den guten Sinn einer Verhaltensvorschrift in ihr Gegenteil verkehre. Dort, wo die Polizei als Vertreterin der Ordnung einer Erziehung zur Mündigkeit nicht im Wege stehe, sei sie als Helfer bei der Verkehrserziehung in der Schule willkommen. Referat gehalten bei der Arbeitstagung der Polizeipräsidenten vom 2. Bis 4. November 1988 in der Polizeiführungsakademiein Hiltrup zum Thema "Polizei in der Schule".
Samenvatting