Position des ADAC.

Auteur(s)
Ludovisy, M.
Jaar
Samenvatting

Der ADAC vertritt folgende Positionen: 1. Drogenkonsum und Teilnahme am Strassenverkehr sind unvereinbar. Drogen- und Alkoholkonsum sind in ihrer Auswirkung auf die Fahrtuechtigkeit nicht vergleichbar. Solange keine Grenzwerte fuer Drogen, vergleichbar den Promillegrenzen bei Alkohol, bestehen, muss ein absolutes Drogenverbot im Strassenverkehr gelten. 2. Die Tendenz der Rechtsprechung, beim Konsum so genannter harter Drogen strenge Massstaebe anzulegen (erstmalige Einnahme bedingt in der Regel Fahrungeeignetheit) ist zu begruessen. 3. Es ist nach den derzeitigen Erkenntnissen unter Verkehrssicherheitsaspekten bedenklich, einen eignungsrelevanten Cannabiskonsum nur bei taeglicher oder fast taeglicher Einnahme anzunehmen. 4. Es muessen eindeutige Definitionen zum "gelegentlichen" und "regelmaessigen" Konsum von Drogen aufgestellt werden. Subjektive Aspekte wie zum Beispiel "gewohnheitsmaessig" sind zu ungenau. 5. Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung kommt nur dann in Betracht, wenn eindeutige Anhaltspunkte fuer einen "regelmaessigen" Konsum so genannter weicher Drogen vorliegen. (A) Referat zum Themenbereich "Verwaltungsrecht, Fahreignung" des ADAC-Rechtsforums "Drogen im Strassenverkehr", 14. Maerz 2003, Muenchen.

Publicatie aanvragen

11 + 9 =
Los deze eenvoudige rekenoefening op en voer het resultaat in. Bijvoorbeeld: voor 1+3, voer 4 in.

Publicatie

Bibliotheeknummer
C 39215 (In: C 39214) /73 /83 / ITRD D352106
Uitgave

In: ADAC-RechtsForum "Drogen im Strassenverkehr", München, 14. März 2003, p. 13-16

Onze collectie

Deze publicatie behoort tot de overige publicaties die we naast de SWOV-publicaties in onze collectie hebben.