Post Licensing Measures in Germany.

Auteur(s)
Evers, C.
Jaar
Samenvatting

In vorliegendem Beitrag werden die Massnahmen für Fahranfänger nach Erwerb der Fahrausbildung in Deutschland beschrieben. Das gesetzliche System dieser Massnahmen besteht aus einem Probeführerschein, dem zentralen Verkehrsstrafenregister und Nachschulungskursen. Im Verkehrsstrafenregister werden schwere Gesetzesübertretungen und kriminelle Handlungen im Zusammenhang mit dem Verkehr verzeichnet und mit Strafpunkten belegt. Mit der Teilnahme an empfohlenen freiwilligen Driver Improvement-Kursen können die Strafpunkte verringert werden. Für die Fahranfänger mit dem Probeführerschein gelten schärfere Bestimmungen. Massnahmen nach Erwerb der Fahrerlaubnis werden auf der Grundlage des Registers durchgeführt. In der zweijährigen Probezeit nach Erhalt des Führerscheins müssen sich die Fahranfänger als unfallfreie Fahrer ohne Gesetzesübertretungen bewähren. Die Übertretungen sind in zwei Kategorien eingeteilt. Schwere Zuwiderhandlungen führen schon beim ersten Mal zur verpflichtenden Teilnahme an einem Nachschulungskurs, leichte beim zweiten Mal. Bessert sich ein Fahranfänger nicht, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Bei besonders schweren Delikten wie Fahrerflucht oder Fahren in alkoholisiertem Zustand wird der Führerschein sofort entzogen. Wiederholen sich die Delikte nach Absolvierung einer Nachschulung, folgt eine schriftliche Warnung mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten einen Verkehrspsychologen zu konsultieren. Folgt der Fahrer dieser Empfehlung, werden ihm zwei Strafpunkte im Zentralregister erlassen. Unabhängig davon, ob er der Empfehlung Folge leistet oder nicht, führt die nächste Übertretung zum Führerscheinentzug. Nach einer dreimonatigen Wartezeit kann dieser wieder ausgegeben werden. Gibt es in der anschliessenden Probezeit weitere Übertretungen, werden üblicherweise medizinische und psychologische Gutachten angefordert. Aus den durchgeführten Evaluationsstudien kann geschlossen werden, dass der Probeführerschein eine wirksame Massnahme zur Senkung der Unfälle von Fahranfängern ist und dass er eine generell präventive Funktion hat. Das Unfallrisiko junger Fahranfänger ist jedoch trotz Probeführerschein vor allen in ländlichen Gebieten nach wie vor hoch. Bei Nicht-Alkohol-Delikten müssen die "Aufbauseminare für Fahranfänger im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe" besucht werden, bei Alkoholdelikten die "Besonderen Aufbauseminare für Fahranfänger im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe". Für letztere existieren die zwei Modelle "NAFA" (Nachschulung alkoholauffälliger Fahranfänger) und "ALFA" (Alkohol und Fahren). Bisher gibt es nur wenige Evaluationsstudien. Für "NAFA" konnte eine Reduktion der Rückfalle nachgewiesen werden. 1986 wurde für motorisierte Zweiradfahrer ein Stufenführerschein eingeführt. Fahranfänger durften nur leichte Motorräder fahren. Trotz nachgewiesener positiver Effekte musste er aufgrund der EU-Regelung aufgegeben werden. Noch in der Testphase befindet sich "DRUGS" (Drogen und Gefahren im Strassenverkehr), ein spezieller Kurs für drogenbezogene Verkehrsdelikte. Die freiwilligen Massnahmen umfassen zahlreiche Angebote, darunter Sicherheitstrainingskurse und Erziehungskampagnen, die sich an Fahranfänger beziehungsweise junge Fahrer richten. Anbieter sind unter anderem der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, die Verkehrswachten und die Autohersteller. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 16710 (In: C 16703 [electronic version only]) /83 / ITRD D335963
Uitgave

In: DAN-report : results of EU-project `Description and Analysis of Post Licensing Measures for Novice Drivers', 2000, p. 89-118, 24 ref.

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