Ausgehend von der Richtlinie des Europarats aus dem Jahre 1985 ist das Recht der Produkthaftung auch im nationalen Recht weiter entwickelt worden. In drei Referaten und den anschliessenden Diskussionen sowie einer abschliessenden Empfehlung ist der gegenwaertige Stand des Produkthaftungsrechts, bezogen auf Kraftfahrzeuge, in einem Arbeitskreis des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2002 behandelt worden. Die Referenten eroertern die Kernfragen dazu aus der Sicht eines Europaparlamentariers, des Verbraucherschutzes und eines Kraftfahrzeugherstellers. Dabei stehen Warn- und Rueckrufpflicht, Fehler- und Maengeldefinition, Auswirkungen auf die Werbung, Aufklaerung der Verbraucher und die Regelung der Beweislast im Mittelpunkt.
Samenvatting