Psychose und Fahreignung : Entwicklung von Kriterien zur klinischen Beurteilung.

Auteur(s)
Lamberti, G. Kubitzki, J. & Held, T.
Jaar
Samenvatting

Die rechtlichen Grundlagen zur Fahreignungsbeurteilung bei psychiatrischen Krankheitsbildern sind im Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" des Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesverkehrsminister (1985) aufgeführt. Bei den endogenen Psychosen wird nach einer stationären Behandlung in jedem Falle eine psychiatrische Begutachtung gefordert, wobei allerdings bis heute zuverlässige und valide Kriterien - abgesehen von einer standardisierten Fahrprobe - noch weitgehend fehlen. Ziel dieser Studie, die in den Jahren 1989 bis 1991 mit Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeit (ABM) sowie der Bundesanstalt für Strassenwesen durchgeführt wurde, war deshalb die korrelationsstatistische Identifizierung von möglichst validen Prädiktoren der Fahreignung bei Patienten mit Zustand nach schizophrener Psychose (ISD 295.3). Die Fahreignung der Patienten kurz vor der Entlassung wurde einerseits mit einer Reihe psychologischer Testverfahren sowie andererseits mit einer einstündigen praktischen Fahrprobe im Autobahn- und Stadtverkehr überprüft. Das Fahrverhalten während der Fahrprobe wurde nach relevanten Kategorien fortlaufend protokolliert und die Gesamtfahrleistung am Ende nach einer Selbsteinschätzung vom Fahrlehrer auf einer Schulnotenskala von 1 bis 6 bewertet. Durchgeführt wurden Testverfahren zur Überprüfung der visuellen Wahrnehmung, der Reaktionsfähigkeit, der selektiven und geteilten Aufmerksamkeit, der Persönlichkeitsstruktur, Ängstlichkeit und Risikobereitschaft. Die Ergebnisse der Fahrbeurteilung (bei nur 2 Patienten von insgesamt 19 wurde die Fahrleistung als nicht ausreichend bewertet) widerlegen zunächst die Vorurteile beziehungsweise Spekulationen bezüglich einer möglichen erhöhten Verkehrsgefährdung von ehemals psychotischen Patienten. Andererseits bestätigen die Testbefunde eine durchwegs erhöhte interindividuelle Variabilität in vielen Funktionsbereichen, was zunächst eine sorgfältige Begutachtung im Einzelfall impliziert. Die korrelationsstatistischen Befunde weisen unter anderem auf die Bedeutsamkeit der selektiven Aufmerksamkeit hin, während der Extremgruppenvergleich zusätzlich die Bedeutung der Fehler bei der geteilten Aufmerksamkeit aufgezeigt. Konsequenzen für die klinische beziehungsweise gutachterliche Beurteilung im Einzelfall werden abschliessend erörtert. (A)

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 8287 (In: C 8279) /83 / IRRD 329635
Uitgave

In: Psychologische Innovationen für die Verkehrssicherheit : 1. Deutscher Psychologentag, Dresden, September 1991, p. 108-120, 16 ref.

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