Publizistische Massnahmen zur Verringerung des Fahranfängerrisikos aus der Sicht der BRD.

Auteur(s)
Warnke, H.
Jaar
Samenvatting

Im rahmen publizistischer massnahmen sind zwei moeglichkeiten zu unterscheiden: 1. Den anfaenger mit den risiken vertraut zu machen; 2. Die anderen verkehrsteilnehmer auf solche risiken aufmerksam zu machen, die vom anfaenger ausgehen. Im zweiten fall kann die kennzeichnung durch "l" oder "a" zu aggressionen seitens der anderen verkehrsteilnehmer fuehren, jedoch den anfaenger selbst zu risikobereiter fahrweise animieren. Ein allgemeines herantreten an die fahranfaenger ueber die medien (radio, tv, illustrierte, tageszeitungen) hat keine sichtbare veraenderung in der unfallszene der fahranfaenger gebracht. Probeweise durchgefuehrtes direktes anschreiben von fuehrerscheinneulingen (350.000 - 380.000) stellt einen erheblichen finanziellen aufwand dar und ist ebenfalls ohne aussage einer effizienz geblieben. Als letztes mittel ist die praktische weiterbildung in form eines sicherheitstrainings zu sehen. Als wesentliche komponente im hinblick auf die akzeptanz der praktischen kurse ist die kostenbeitragseite zu sehen. Kostenlose kurse weisen eine hohe beteiligung auf, bei kostenpflichtigen richtet sich die beteiligung nach der hoehe des beitrages. (KFV/K)

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 19510 [electronic version only] /83 / IRRD 315589
Uitgave

Verkehrsjurist des ARBÖ, (1984), No. 68/69/70 (1. Oktober), p. 43-44

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