In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Faelle stark erhoeht, in denen bei deutschen Kraftfahrern, die aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland einreisten, Substanzen aufgefunden wurden, die von den strafverfolgenden Behoerden nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Die Substanzen wurden in den meisten Faellen in sogenannten Smart Shops erworben. Smart Shops sind Geschaefte, in denen neben einer Vielzahl von Vitamin- und Mineralstoffpraeparaten auch psychoaktive Substanzen verkauft werden, die nicht dem niederlaendischen Betaeubungsmittelgesetz, dem Opiumwet, unterliegen. In diesem Zusammenhang stellte sich haeufig die Frage, ob es sich um Substanzen nach dem deutschen Betaeubungsmittelgesetz (BtmG) handelt oder nicht. Im Beitrag werden die psychoaktiven Substanzen Stimulantien, Downer, Amphetamin-Derivate sowie psychoaktive Pflanzen behandelt. Beitrag zum Themenbereich Alkohol - Drogen - Medikamente der 30. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Berlin, 10. bis 13. Maerz 1999.
Samenvatting