Beim Winterdienst stehen natürlich zunächst einmal technische, organisatorische, ökonomische, ökologische und damit letztlich auch gesellschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund. Nicht zu vergessen und häufig sogar massgebend ist jedoch auch die rechtliche, insbesondere die haftungsrechtliche Komponente. Der Beitrag gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand der rechtsprechung hinsichtlich des Einsatzes von auftauenden und abstumpfenden Stoffen durch Gemeinden, der Streupflicht von Anliegern einschliesslich der dabei zu verwendenden Streustoffe und des Ersatzes von Schäden an Personen, Bauwerken, Pflanzen oder Fahrzeugen infolge des Streuens mit Salz oder Granulaten und macht deutlich, dass es keineswegs eine einheitliche und eindeutige Rechtsprechung gibt.
Samenvatting