Unter Verkehrssteuerung versteht der Verfasser das Lenken einer unbestimmten Vielzahl von Personen in bestimmte Richtungen auf Flaechen, die dem allgemeinen Kraftfahrzeug-, Zweirad- und Fussgaengerverkehr zur Verfuegung stehen. Die Verkehrssteuerung kann hoheitlich, schlicht-hoheitlich oder nichthoheitlich erfolgen. Massgebend koennen internationale Uebereinkommen und Regelungen des Bundes oder der Laender sein. Im Bundesbereich kommen in erster Linie das Strassenverkehrsgesetz und die Strassenverkehrsordnung sowie die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften in Betracht, ausserdem das Bundesfernstrassengesetz. Die Ausfuehrungen beschraenken sich auf die Quellenhinweise. Beitrag zum Kapitel "Verkehrssteuerung" des Berichtes "Die Strasse im Spannungsfeld von Sicherheit, Oekologie und Oekonomie - deutsch-russische Erfahrungen".
Samenvatting