Reform des Rechtsberatungsgesetzes : Ziele - Qualitaetssicherung - Verbraucherschutz - Arbeitskreis VII.

Auteur(s)
Dilchert, U. Franz, K. Koch, L. & Lang, P.
Jaar
Samenvatting

Die Fortsetzung der Reform des Rechtsberatungsrechts ist zum Schutz der Rechtssuchenden notwendig und unterstreicht die besondere Bedeutung der qualitaetsvollen anwaltlichen Beratung. Insbesondere ist bezueglich des Verkehrsrechts Paragraf 5 des Gesetzesentwurfs von Bedeutung, der Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Taetigkeit regelt. Hierbei muss es sich bei den Rechtsdienstleistungen um zulaessige Nebenleistungen handeln. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes wird vom deutschen Kraftfahrzeuggewerbe grundsaetzlich begruesst, da er groessere Rechtssicherheit schafft. Kraftfahrzeugwerkstaetten haben nun die Moeglichkeit, geschaedigten Kunden in gewissem Rahmen Rechtsdienstleistungen legal anzubieten. Die Aufgaben von Rechtsanwaelten werden sie aber auch in Zukunft nicht wahrnehmen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz bietet vielmehr Kooperationsmoeglichkeiten zwischen Kraftfahrzeugwerkstaetten und Rechtsanwaelten. Darueber hinaus schlaegt der Entwurf vor, die Moeglichkeiten der beruflichen Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwaelten und Angehoerigen anderer Berufe zu erweitern. Demnach sollten sich alle den Unfallgeschaedigten am Verkehrsrechtsmarkt beratenden Berufsgruppen hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Interessen miteinander auseinandersetzen. Auch aus Sicht der Versicherer ist ein solcher Dialog aller beteiligter Verbaende und der politisch Verantwortlichen erforderlich. Trotz diverser Kritikpunkte stimmen auch sie der grundsaetzlichen Absicht der Reform zu. Die Versicherer erstreben hierbei einen Reformansatz ueber das so genannte Informationsmodell. Leitung des Arbeitskreises VII: Macke,P.

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Bibliotheeknummer
C 39485 (In: C 39083) /73 / ITRD D360205
Uitgave

In: 44. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2006, p. 190-215

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