Mit Hilfe von Obduktionsergebnissen und einem technischen Gutachten wurden die Angaben eines Unfallfahrers bezüglich des Unfallhergangs, wobei insbesondere die Position eines beim Unfall getöteten Kindes zum Zeitpunkt des Unfalls eine Rolle spielte, widerlegt. Demnach sass das Kind nicht angeschnallt ordnungsgemäss auf dem Rücksitz, sondern auf dem Schoss eines Beifahrers, der somit die Rolle eines Kindersitzes übernommen hatte. Beitrag zum Schwerpunkt VI Postersitzungen des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.
Samenvatting