Richtlinien für die Anlage von Strassen RAS. Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 1 `Landschaftspflegerische Begleitungplan' RAS-LP 1 : Ausgabe 1996.

Auteur(s)
Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen FGSV, Arbeitsgruppe Strassenentwurf
Jaar
Samenvatting

In der Strassenplanung sind bei den unterschiedlichen Planungsstufen von der Bedarfs- bis zur Ausführungsplanung neben den verkehrs-/entwurfs-/bautechnischen Belangen auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Die RAS-LP 1 enthalten methodische Vorgaben und erläutern die Vorgehensweise für den lanschaftspflegerischen Begleitplan, der auf der Stufe der Entwurfsplanung das Pendant zum Strassenentwurf darstellt. Die Aussagen haben jedoch auch - unter Beachtung der unterschiedlichen Ziele und Massstäbe - grundsätzliche Gültigkeit für die landschaftspflegerischen Fachbeiträge auf der Ebene der Bedarfs- und Linienplanung. In Kapitel 1 der RAS-LP 1 werden der gesamte Planungsprozess mit den zunehmend konkreter werdenden Planungsstufen, die dabei jeweils erfoderlichen Pläne sowie deren Aufgaben und Inhalte zunächst in knapper Form dargelegt. Kapitel 2 beschäftigt sich dann konkret mit Methoden und Inhalten der landschaftspflegerischen Begleitplanung, differenziert nach den Unterkapiteln Abgrenzung des Untersuchungsraumes. Bestandserfassung und -bewertung, Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung sowie Planung der landschaftspflegerischen Massnahmen. Ergänzt werden die Ausführungen durch 5 Anhänge, in denen vor allem in tabellarischer Form die Planungsgrundlagen und Wirkungszusammenhänge zu Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie die strassenbedingten Wirkungen auf Natur und Landschaft dargestellt (Anhang 1), Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Biotoptypen gegeben (Anhang 2) und - wieder überwiegend tabellarisch - mögliche strassenbauliche und landschaftspflegerische Massnahmen zur Eingriffsminimierung und Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nach den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen und Tiere sowie Landschaftsbild/Erholung differenziert zusammengestellt werden (Anhang 3). Anhang 4 enthält eine Zusammenstellung häufig gebrauchter, aber vor allem für den Nicht-Spezialisten manchmal unverständlicher Fachbegriffe einschliesslich ihrer Bedeutung und im Anhang 5 sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen, Technische Regelwerke und Arbeitshilfen aufgelistet.

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Bibliotheeknummer
C 18064 [electronic version only] /15 / IRRD 338483
Uitgave

Köln, Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen FGSV, 1996, 30 p.; FGSV 293/1

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