Die verwaltungsstraf- und administrativ-rechtlichen Sanktionen im oesterreichischen Strassenverkehrsrecht wurden zwar in den letzten Jahren punktuell immer wieder veraendert, eine grundlegende Ueberarbeitung und Neukonzipierung scheiterte bisher am fehlenden politischen Willen. Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Katalogs von Regelbussen wird von den meisten Bundeslaendern abgelehnt. Selbst die Strafen bei Alkoholdelikten bleiben - zum Teil seit vielen Jahren - unveraendert. Rechtsschutzdefizite und die Missachtung von Verfahrensgrundsaetzen werden nicht beseitigt. Obwohl die Entziehung der Lenkberechtigung de facto als Strafmassnahme empfunden wird, bleibt der problematische Administrativcharakter kuenstlich erhalten. Der Beitrag zeigt Loesungsvorschlaege auf und weist auf Regelungsdefizite beim neu geschaffenen Fuehrerschein-Vormerksystem hin. (A)
Samenvatting