Arbeitskreis II des 38. Deutschen Verkehrsgerichtstages diskutierte die Moeglichkeiten eines Schadensmanagements beim Personenschaden aus medizinisch-berufskundlicher Sicht. Wandl stellte Zweck und Praxis des Schadensmanagements vor. Unfallopfer sollen vom Unfalltag bis zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung beraten und betreut werden. Hoefle nahm dazu aus der Sicht des das Unfallopfer vertretenden Anwalts Stellung. Steffen eroerterte die sich aus der Sicht der Rechtsprechung ergebenden Probleme. Abschliessend empfiehlt der Arbeitskreis die Einschaltung eines privaten Rehabilitationsmanagements in geeigneten Faellen auf freiwilliger Basis unter bestimmten Voraussetzungen.
Samenvatting