Samenvatting
Auch im Verkehrsstrafrecht ist der sogenannte Zweifelsgrundsatz "in dubio pro reo" zu beachten. Verkehrszeichen müssen klar und unmissverständlich sein. Während im sonstigen Strafrecht ein Verbotsirrtum die Ausnahme bildet, hat er im Verkehrsstrafrecht nicht nur theoretische Bedeutung. Die Kenntnis aller Verkehrsvorschriften, erweitert durch die Rechtsprechung, stösst vielfach auf Schwierigkeiten. Uneinheitliche Beschilderung führt zu Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmern. Das kann einen Verbotsirrtum zur Folge haben.