Sehvermögen und Führerschein.

Auteur(s)
Hartmann, E.
Jaar
Samenvatting

Es wird auf die allgemeine Problematik hingewiesen, dass sich Fahrzeuglenker lediglich vor dem Führerscheinerwerb einer medizinischen Untersuchung hinsichtlich ihres Sehvermögens und der Sehschärfe unterziehen müssen. Mit zunehmendem Alter erfolgt jedoch eine von vielen Fahrern selbst unbemerkte Verschlechterung der Sehleistung, die sich auch auf die Sicherheit im Strassenverkehr negativ auswirkt. So zeigen Untersuchungen, dass die Anzahl der Unfälle pro Fahrer bei den Sehschwachen um rund 70 Prozent höher liegt als bei Fahrern mit ausreichender Sehschärfe. Schätzungen zufolge sind in Deutschland etwa 500.000 Fahrzeuglenker unterwegs, die nicht einmal die nach Meinung des Autors ohnehin zu geringen Mindestanforderungen an die Sehschärfe erfüllen. Da die Veränderung der Sehschärfe nur allmählich vor sich geht, wird sie oft nicht bemerkt. Regelmässige Kontrollen durch den Augenarzt oder Augenoptiker könnten hier Abhilfe schaffen. Erfüllt ein Fahrzeuglenker die nach DIN 58220 "Sehschärfebestimmung" vorgegebenen Mindestsehschärfen nicht, können ihm für das Lenken eines Fahrzeuges bestimmte Auflagen erteilt werden, wie zum Beispiel Begrenzung der Hoechstgeschwindigkeit auf 80 km/h, Nachtfahrverbot oder dergleichen. Derartige Auflagen können nicht nur infolge eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erteilt werden, sondern auch durch einen Augenarzt empfohlen werden. Die Sehschärfe ist derzeit die einzige Funktion, die bei Führerscheinwerbern untersucht wird. Speziell bei Nachtfahrten haben aber die Leuchtdichteunterschiedsempfindlichkeit und die Blendempfindlichkeit gleich hohe Bedeutung für die Sicherheit und werden vor allem bei älteren Fahrern zum Problem. Aus diesem Grund werden vom Autor Sehtests für ältere Fahrzeuglenker gefordert. Eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit stellen auch Gesichtsfeldausfälle dar. Der Betroffene ist sich der Gesichtsfeldausfälle oft nicht bewusst, weil sie sich nur langsam entwickeln und weil sie psychologisch kompensiert werden. Farbenfehlsichtigkeit und Farbenblindheit stellen im allgemeinen kein Problem für die Verkehrssicherheit dar. Von Berufskraftfahrern sollte jedoch Farbtüchtigkeit verlangt werden. (KfV/H)

Publicatie

Bibliotheeknummer
C 13996 (In: C 13985 [electronic version only]) /83 / IRRD D335474
Uitgave

In: Schlussbericht internationale Konferenz Mobilität und Sicherheit, Wien, 13.-14. Oktober 1997, p. 54-59

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