In Ungarn wurden ebenso wie in anderen Ländern Anstrengungen zur Verringerung der Strassenverkehrsunfälle unternommen. Aus verkehrspsychologischer Sicht sind dabei 3 Entwicklungsphasen zu beobachten. Während der ersten Phase, die bis 1978 dauerte, wurden vor allem restriktive Massnahmen gesetzt, die in ständigen Änderungen des Strassenverkehrsrechts und der Fahrausbildungsregelungen ihren Niederschlag fanden. Verkehrspsychologen hatten in dieser Phase die Aufgabe der Vorselektion durch Beurteilung der psychophysiologischen Eignung eines Führerscheinwerbers noch vor Beginn der Fahrausbildung. Dies konnte dazu führen, dass Bewerber überhaupt nicht zur Fahrausbildung zugelassen wurden. In der zweiten Phase im Zeitraum von 1978 bis 1991 fand eine Entkoppelung der medizinischen von der psychologischen Eignungsbeurteilung statt. Das Kriterium der Vorselektion bestand weiterhin, jedoch wurde der Schwerpunkt bei der Beurteilung der persönlichkeitsbedingten Ausschliessungsgründe für eine Fahrausbildung gesetzt. Von der Verkehrspsychologie wurden in dieser Phase Eignungsanforderungen an Fahrer definiert und Mindesterfordernisse für Berufsfahrergruppen, unerfahrene und ältere Fahrzeuglenker detaillierter aufgeschlüsselt. Am Ende dieser Phase wurde die gesellschaftliche Frage aufgeworfen, inwieweit das Recht zum Erwerb eines Führerscheins überhaupt eingeschränkt werden darf. Das führte dazu, dass vom Prinzip der Vorselektion abgegangen wurde. Ausnahmen bestehen nur bei Berufskraftfahrern. Seit 1991 ist man in Ungarn zur Post-Selektion verkehrsauffälliger Fahrer übergegangen, die Massnahmen zur Fahrernachschulung in den Vordergrund stellt. (KfV/H)
Samenvatting