Senioren als motorisierte Verkehrsteilnehmer.

Auteur(s)
Ewert, U.
Jaar
Samenvatting

In der Schweiz muessen sich Personen ueber 70 Jahre - im vorliegenden Bericht als Senioren definiert - alle zwei Jahre von einem Vertrauensarzt ihre Fahreignung bestaetigen lassen. Angesichts der anstehenden demographischen Veraenderungen stellt sich die Frage, ob die bestehende Praxis der Begutachtung verbessert oder veraendert werden muss. Zunaechst wurde erarbeitet, in welchem Mass Senioren in das Unfallgeschehen involviert sind. Danach werden die geltenden gesetzlichen Regelungen fuer die medizinische Begutachtung von Senioren dargestellt und auf ihre Staerken und Schwaechen hin analysiert. Im letzten Teil der Studie werden Massnahmen diskutiert. In den Jahren 1992 bis 2004 sind in der Schweiz insgesamt 8.016 Personen im Strassenverkehr gestorben. Von den Getoeteten waren knapp 20 Prozent Senioren, von denen wiederum mehr als die Haelfte als Fussgaenger starben. Der Bevoelkerungsanteil der Senioren betraegt 11,2 Prozent. Die Anzahl getoeteter Lenker wie auch diejenige anderer getoeteter Verkehrsteilnehmer - Indikatoren fuer Selbst- und Fremdgefaehrdung - ist in der Altersgruppe der 20-24-Jaehrigen am hoechsten und nimmt dann bestaendig ab. Das Unfallgeschehen von juengeren und aelteren Lenkern unterscheidet sich deutlich. Alkoholeinfluss, Geschwindigkeitsueberschreitungen sowie fehlende Benutzung von Sicherheitsgurten kommen bei Seniorenlenkern deutlich seltener vor als bei juengeren Lenkern. Typische Seniorenunfaelle ereignen sich an Kreuzungen und Einmuendungen. Auch in Frontalkollisionen mit toedlichen Folgen sind sie haeufig verwickelt. Bei der obligatorischen zweijaehrlichen Untersuchung muessen Nervensystem, Sehfaehigkeit, Gehoer, Brustkorb und Wirbelsaeule, Atmungsorgane, Herz und Gefaesse, Bauch- und Stoffwechselorgane sowie Gliedmassen untersucht werden. Die fuer die Verkehrssicherheit wichtigsten Gesundheitsprobleme duerften eingeschraenkte Sehfaehigkeit, Demenzerkrankungen und Medikamentenkonsum sein. Es wird in Zukunft auf den Strassen der Schweiz mehr Senioren mit motorisierten Fahrzeugen geben. Zwar findet eine weit gehende Anpassung an die koerperlichen und kognitiven Veraenderungen durch das Altern statt, aber nicht alle Defizite koennen kompensiert werden. Daher sollten unter anderem regelmaessige augenaerztliche Untersuchungen, und bereits frueher als mit 70 Jahren, durchgefuehrt werden. Bei einem positiven Demenztest sollte eine Testwiederholung durchgefuehrt werden, um Fehlurteile zu vermindern. Strassenbaulich sollten Kreuzungen und Einmuendungen so weit wie moeglich durch Kreisel ersetzt werden. Bei der Verschreibung von Benzodiazepinen sollten diejenigen bevorzugt werden, die nur kurzzeitig wirken. Der Band enthaelt umfangreiche Zusammenfassungen in deutscher, italienischer, franzoesischer und englischer Sprache. (KfV/A) Abstract in English: Senior citizens as motorists. Whenever a tragic and/or spectacular road accident occurs in which the motorist involved was a senior citizen, the question is always asked whether the current approach towards senior citizens as motorists meets road safety requirements. Swiss law requires persons over 70 years of age to have their fitness to drive confirmed by a medical examiner or their family doctor at two year intervals. In view of demographic changes, the question arises whether current assessment practices need to be improved or amended, or in any event, which further measures should be taken. (Author/publisher)

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Bibliotheeknummer
C 36297 [electronic version only] /83 / ITRD D353702
Uitgave

Bern, Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU, 2006, 70 p., 34 ref.; bfu-Pilotstudie ; R 0607

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