Sicherheit für ungeschuetzte Verkehrsteilnehmer in Deutschland.

Auteur(s)
Keller, H.
Jaar
Samenvatting

Verkehrssicherheitsprogramme gibt es in Deutschland auf der Ebene des Bundes und der Länder sowie in einigen Kommunen. Das Verkehrssicherheitsprogramm des Bundes stammt aus dem Jahr 1984 und basiert auf liberalen Grundsätzen. Der Staat beschränkt sich darauf, Anstösse zu geben und vertraut auf die Eigen- und Mitverantwortung von Verbaenden und Bürgern auf örtlicher und regionaler Ebene. Alle zwei Jahre hat die Bundesregierung dem Parlament einen Rechenschaftsbericht über ihre Aktivitäten zur Unfallverhütung im Strassenverkehr vorzulegen. Sowohl das Programm von 1984 als auch die Berichte berücksichtigen in hohem Ausmass die Fussgänger und Radfahrer, beziehen besonders auch Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer ein. Dem Bund stehen jährlich etwa 20 Millionen DM für Verkehrsaufklärung zur Verfügung. Die Länder und einzelne Städte stellen ebenfalls Mittel für Verkehrssicherheitsprogramme bereit. Geschaffen werden sollte so bald wie möglich ein Verbund der vorhandenen Verkehrssicherheits- und Umweltprogramme. Mittelfristig könnte daraus ein gemeinsames neues Programm entstehen. Im kommunalen Bereich starteten 1981 die für Städtebau, Verkehr und Umwelt zuständigen Bundesministerien den programmatischen Modellversuch "Flächenhafte Verkehrsberuhigung". Darunter werden alle verkehrsregelnden und baulichen Massnahmen im Strassenraum verstanden, mit denen die vom Kraftfahrzeug-Verkehr verursachten Umweltbelastungen und städtebaulichen Beeinträchtigungen verringert werden. In den 70er Jahren bestand Verkehrsberuhigung darin, in Wohnstrassen Schwellen zu errichten. In den 80er Jahren konzentrierte sich der Modellversuch auf Stadtteile und Kleinstädte. In den 90er Jahren wurde er auf Mittel- und Grossstädte ausgedehnt. Allerdings konnten aufgrund der Finanznöte der Staedte kaum mehr bauliche Veraenderungen durchgeführt werden. So werden Wohngebiete heute oft ohne bauliche Massnahmen zu Tempo 30-Zonen erklärt. Auf die Verkehrssicherheit wirkten sich die Verkehrsberuhigungsmassnahmen trotz bescheidener Geschwindigkeitsminderungen positiv aus. Befragungen zeigen, dass Tempo 30 bei der Beurteilung exemplarischer Verkehrsberuhigungsmassnahmen puncto Beliebtheit an zweiter Stelle liegt. Dennoch werden die Geschwindigkeitsbeschränkungen von vielen nicht eingehalten. Zur Erhöhung der Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wären zahlreiche Einzelmassnahmen von Interesse. Drei Beispiele werden herausgegriffen: 1. Fussgängerfreundliche Pkw-Fronten; 2. Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte, wie es sie in Bayern seit 1989 gibt. 3. Versicherungsanreize. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 17002 (In: C 16996) /73 /83 / ITRD D346007
Uitgave

In: Proceedings of the transport safety congress "Benchmarking safety measures : vulnerable road users, Vienna, 12 October 1998 = Berichte der Verkehrssicherheitskongress "Sicherheitsmassnahmen im Vergleichtest : ungeschützte Verkehrsteilnehmer, Wien, 12. Oktober 1998, p. 27-32

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