Fuer Fahrzeuge, die nach dem Oktober 2005 zum Verkehr zugelassen werden, sind besondere Fussgaengerschutzkriterien vorgeschrieben. Deshalb ist es interessant, ob diese Schutzkriterien auch nach einer unfallbedingten Instandsetzung des Frontends noch eingehalten werden. Das Kraftfahrzeugtechnische Institut KTI, Lohfelden/Kassel hat diese Problemstellung anhand der Reparatur eines VW-Golf-Frontends untersucht. Als ein Teilbereich des fussgaengerfreundlichen Vorderwagens wurde der Stossfaenger naeher betrachtet, da dieser einen wesentlichen Beitrag zum fahrzeugseitigen Fussgaengerschutz leistet. Im Fokus stand die Untersuchung von Kunststoff-Instandsetzungen der Stossstange mit innovativen Reparaturmethoden, wobei in diesem Fall das Kleben zum Einsatz kam. Repariertes und unrepariertes Frontend wurden mit einer Schussapparatur fuer Beinimpaktor geprueft und verglichen. Der Test ergab, dass der reparierte im Gegensatz zu dem unbeschaedigten Stossfaenger den Belastungen der Fussgaengerschutzpruefung nicht standhaelt. Wird nach einem derartigen Aufprall auf diese Reparaturstelle der Stossfaenger wieder instand gesetzt, erhoehen sich bei weiteren Schaeden die Instandsetzungskosten gegenueber denen des Neuteil-Ersatzes. ABSTRACT IN ENGLISH: Vehicles registered after October 2005 have to meet special pedestrian protection criteria. For that reason, it is interesting to consider whether these criteria can still be met after the front end has been repaired following an accident. The research institute Kraftfahrzeugtechnisches Institut KTI in Lohfelden/Kassel examined this problem on the basis of a repair to the front end of a VW Golf. (Author/publisher).
Samenvatting