Strafrecht gegen Verkehrsrowdies - Rechtliche und rechtspolitische Aspekte -

Auteur(s)
Janker, H.
Jaar
Samenvatting

Die gravierenden Gefahren durch rowdyhaftes Verhalten im Strassenverkehr muessen wirksam bekaempft werden - nicht nur im Interesse potenzieller Unfallopfer, sondern auch vor dem Hintergrund der dadurch verursachten gesamtwirtschaftlichen Kosten. Aus gesetzgeberischer Sicht ist die Ausschoepfung der bestehenden rechtlichen Moeglichkeiten, moeglicherweise unter teilweiser Ausweitung der bisherigen Rechtsprechung, weitgehend ausreichend. Es besteht ein umfassender strafrechtlicher Schutz bei "Rowdyverhalten" im Strassenverkehr, der allenfalls punktuell, insbesondere bei Paragraf 240 Strafgesetzbuch (StGB) (Noetigung) ergaenzt werden koennte. Darueber hinaus sind flankierende Massnahmen (insbesondere im Verkehrs- und Versicherungsrecht) erforderlich, die disziplinierend auf das Verkehrsverhalten einwirken koennen. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist zudem eine entsprechend hohe Ueberwachungs- und Verfolgungsdichte zu gewaehrleisten. Parallel dazu sollten, durch verstaerkte Aufklaerungsarbeit und eine Staerkung des Problem- und Verantwortungsbewusstseins der in der Regel juengeren Verkehrsteilnehmer, Wege beschritten werden, die es gar nicht erst zu "rowdyhaftem" Verhalten im Strassenverkehr kommen lassen. (A) Referat, gehalten im Arbeitskreis IV "Strafrecht gegen Verkehrsrowdies" (Leitung: Tepperwien,I) des 43. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2005 in Goslar. Der Beitrag in "Deutsches Autorecht" ist eine erweiterte und aktualisierte Fassung des Vortrags.

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Bibliotheeknummer
C 37050 (In: C 37046) /73 / ITRD D357705
Uitgave

In: 43. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2005, p. 162-175

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