Der Betrieb von Strassen bringt Abfälle mit sich, die in dem Beitrag als Infrastrukturabfälle bezeichnet werden. Sie sind nicht einem konkreten Verursacher zuzuordnen. Sie entstehen von Kraftfahrzeugen, von Personen in den Fahrzeugen, von Haustieren, vom Strassenbetrieb und vom Niederschlag. Diese Abfälle enthalten bestimmte Begleitstoffe zum Beispiel Schwermetalle, PAK, Nitrophenole. Die Schadstoffpartikel im Strassenstaub finden sich überwiegend in den Kornfraktionen kleiner 0,85 mm. Diese Feinteile werden überwiegend mit den Niederschlägen transportiert, sie sind ein Hauptbelastungspfad für Mikroschadstoffe innerhalb der Stadtentwässerung. Trotzdem sind sie in der Regel nicht als Sonderabfälle einzustufen. In einem weiteren Abschnitt werden Abfallstoffe aus den Betriebswerkstätten (Motorenöl, Hydrauliköl und so weiter) behandelt. Auf die Problematik der Entsorgung von vermischten Rückständen aus Abscheideanlagen wird hingewiesen, ebenso auf die Entsorgung der 10 - 15.000 t Chemikalien aus Chemietoiletten. Abschliessend wird die "Technische Anleitung Abfall" als bundeseinheitliche Vorschrift zur Abfallvorbehandlung und zur Ablagerung erläutert. Die Frage, ob Abfälle des Strassenbetriebes überwachungsbedürftige Abfälle sind, kann nicht eindeutig beantwortet werden.
Samenvatting