Strassenverkehrsgesetze und psychologische Interventionen.

Auteur(s)
Kaba, A.
Jaar
Samenvatting

In Österreich werden die Lenker von Kraftfahrzeugen in drei Gruppen eingeteilt: Fahranfaenger (besitzen einen Führerschein auf Probe), erfahrene Lenker nach dem Absolvieren der Probezeit und Berufskraftfahrer mit erhöhter Verantwortung (Lkw mit mehr als 7,5 t oder Autobuslenker). Für Fahranfaenger gilt ein Alkohollimit von 0,1 Promille, bei Übertretung ist eine Nachschulung zu absolvieren, eine Bestrafung erfolgt nicht. Ab 0,8 Promille gilt das gleiche wie für Lenker nach der Probezeit (Bestrafung und gegebenenfalls Anordnung verschiedener Massnahmen durch die Behörde). Für Berufskraftfahrer gilt auch die 0,1-Promille-Grenze. Massnahmen zur Rehabilitation sind jedoch erst ab 0,8 Promille zu absolvieren, ab 0,5 Promille droht neben Bestrafung ein Führerscheinentzug durch die Behörde von mindestens zwei Wochen. Für Lenker ausserhalb der Probezeit sind bei einer Alkoholisierung von mehr als 1,2 Promille eine begleitende Massnahme und ein Führerscheinentzug von mindestens 3 Monaten durch die Behörde anzuordnen. Ab 1,6 Promille ist die gesundheitliche Eignung erneut nachzuweisen. Für Verkehrsdelikte ohne Alkoholeinfluss sind Driver-Improvement-Kurse als begleitende Massnahme zu einem Führerscheinentzug möglich, aber nicht zwingend geregelt. Beitrag zum Arbeitskreis 1 "Notwendigkeit, Nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen des Driver Improvement" des 6. Internationalen Workshop "Driver Improvement" vom 20. bis 22. Oktober 1997 in Berlin.

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Bibliotheeknummer
C 12323 (In: C 12318 S) /73 /83 / IRRD D340906
Uitgave

In: Driver improvement : 6. Internationaler Workshop : Referate des Workshops 1997, Berlin, vom 20. bis 22. Oktober 1997, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen : Mensch und Sicherheit, Heft M 93, p. 54-59

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