Strassenverkehrsrecht und Strassenverkehrs-Ordnung.

Auteur(s)
Seidenstecher, K. & Larisch, R.
Jaar
Samenvatting

Die erste Regelung des Kraftfahrzeugverkehrs erfolgte in England und dann gleich in Frankreich. Auch die Schweiz und Deutschland wurden aktiv. so wurde in Deutschland von 1900 bis 1903 der Kraftfahrzeugverkehr durch Ministerialerlasse und Oberpraesidentenverordnungen einheitlich geregelt. Dabei entwickelte sich in Deutschland das Strassenverkehrsrecht aus dem Haftpflichtrecht. Am 1. Oktober 1906 fuehrten die deutschen Laender die zuvor vom Bundesrat beschlossenen "Grundsaetze, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" gemeinsam ein. Entscheidend aber war, dass das deutsche Reich mit dem erlass erstmaliger einheitlicher Verkehrsregeln am 3. Mai 1909 von seiner Kompetenz gebrauch machte. Sie blieb aber da beim reich. Sie wurde auch von der Weimarer Republik als Vorkonstitutionelles recht uebernommen. Am 1. Oktober 1906 bereits wurde, dem Sichtbarkeitsgrundsatz folgend, das erste farbige Verkehrszeichen in Deutschland eingefuehrt. Das Kraftfahrzeuggesetz von 1909 hatte das ziel, Schaden von der am Strassenverkehr nicht beteiligten Bevoelkerung abzuwenden. Die Fahrzeuginsassen blieben ungeschuetzt. Sie nahmen die Gefahr ja freiwillig auf sich. Als das Kraftfahrzeug dann nicht mehr als Luxusgegenstand betrachtet wurde, aenderte sich die Rechtsauffassung. Nachdem der Reichsverkehrsminister fuer die Verkehrsregelung zustaendig wurde, fuehrte er am 28. Mai 1934 die Reichs-Strassen-Verkehrs-Ordnung ein. Die Strassenverkehrszeichen wurden als Anlage Teil der STVO und damit "gesetz". Die Zustaendigkeit des Reichsinnenministers wurde 1937 zu gunsten des Reichsinnenministers und des Generalinspektors fuer das Strassenwesen eingeschraenkt. Aufgrund des Gesetzes von 1952 liegt die Zustaendigkeit allein beim Bundesminister fuer Verkehr. Im Jahre 1953 wurde die STVO auf alle Verkehrsteilnehmer - auch Fussgaenger - ausgedehnt und eine Strassen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung beschlossen. Die regelung inneroertlicher Geschwindigkeiten (50 km/h) kam 1957 und 1960 kamen dann weitere heute praktizierte Regeln, wie etwa das Verhalten der Kraftfahrer gegenueber Fussgaengern, hinzu. Am 16. November 1970 wurde eine neue STVO eingefuehrt. Auch Sie tradiert die bisherige rechtliche Entwicklung in Deutschland und beruecksichtigt die internationalen Vereinbarungen.

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Bibliotheeknummer
C 21166 (In: C 21165) /10 / IRRD 320995
Uitgave

In: 88 Jahre Strassenverkehrstechnik in Deutschland : eine Darstellung der Entwicklung und des Standes der Technik, 1988, p. 2-12

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