Gemäss der Richtlinie 2008/89/EG dürfen ab dem 7. Februar 2011 europaweit neue Fahrzeugmodelle nur noch dann zugelassen werden, wenn sie mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgerüstet sind (ECE-R 48 und 87). Aus diesem Grund hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin in einem zweieinhalbjährigen Projekt gemeinsam mit dem Fachgebiet Lichttechnik der Technischen Universität Berlin und dem Forschungsinstitut Human-Factors-Consult untersucht, welche Auswirkungen das Fahren mit Licht am Tage auf die Sicherheit im Strassenverkehr, vor allem für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Radfahrer sowie Motorradfahrer, hat. (Author/publisher)
Samenvatting