Derzeit fehlen im Strafgesetzbuch und in der Strassenverkehrsordnung Vorschriften oder Verbote der Benutzung von Fernsprechern während der Fahrt, obwohl die Zahl der installierten Fernsprechgeräte und deren Benutzung ständig zunimmt. Es wird erörtert, welche straf-, zivil- und versicherungsrechtlichen Probleme sich im Zusammenhang mit dem Telefonieren während des Fahrens ergeben. Weiter werden die schadenersatzrechtlichen Fragen bei einem Unfall erörtert. Schwierigkeiten ergeben sich beim Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Telefonbenutzung und Unfall. Die technischen Möglichkeiten, die Unfallgefahr zu minimieren, werden erörtert. Referat, gehalten im Arbeitskreis I (Leitung: Jung, E.) des 37. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1999. Siehe auch IDS-Nummer D342020.
Samenvatting