Nach geltendem Recht ist in Deutschland das Telefonieren während des Fahrens nicht verboten, so dass nur die allgemeinen Grundsätze über das Verhalten am Steuer gelten. Die Bundesanstalt für Strassenwesen hat Untersuchungen darüber veranlasst, ob und in welchem Masse das Telefonieren die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigt. Telefonieren beeinträchtigt zwar die Aufmerksamkeit; das gilt jedoch auch für andere mögliche Ablenkungen. Auf Grund weiterer Erhebungen werden die Gefahrenmöglichkeiten beim Telefonieren während des Fahrens dargestellt. Dem werden einige Vorteile des Telefonierens gegenübergestellt. Die Problematik wird seitens der Behörden weiter untersucht. Die Referentin neigt zu einem Verbot. Referat, gehalten im Arbeitskreis I (Leitung: Jung, E.) des 37. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1999. Siehe auch IDS-Nummer D342020.
Samenvatting