Tödliche Fussgängerunfälle : medizinische und rechtliche Folgen.

Auteur(s)
Lutz, F.-U. & Bach, C.
Jaar
Samenvatting

Es wurden die Fälle tödlicher Fussgängerunfälle aus den Jahren 1980-1985, die im Zentrum der Rechtsmedizin der Universität Frankfurt am Main untersucht wurden, anhand der Obduktionsprotokolle, der eventuellen Zusatzuntersuchungen und der Gerichtsakten analysiert. Es handelte sich um insgesamt 259 Fälle, 139 Männer und 120 Frauen. Von den Frauen waren mehr als die Hälfte über 70 Jahre alt, bei Männern trat eine Häufung im mittleren Lebensalter zutage. 70-89 Prozent aller Unfälle ereigneten sich im Herbst und Winter, tageszeitliche Maxima fanden sich zwischen 16.00 und 24.00 Uhr. Etwa ein Drittel der Opfer verstarben am Unfallort, 20 Prozent in den ersten 24 Stunden und 21 Prozent bis zum 7. Tag. Bei 28 Prozent der Getöteten wurde eine Alkoholisierung nachgewiesen, wobei weniger als 10% der Frauen, aber 40 Prozent der Männer, davon die Hälfte Werte von 2-3 Promille, eine BAK aufwiesen. 80 Prozent der Unfälle fanden im Stadtgebiet statt, 16 Prozent auf Landstrassen und 8 Prozent auf der Autobahn. 15 Prozent der beteiligten Fahrer waren alkoholisiert; dabei wurden von 248 Fahrern 127 bestraft, 17 prozent wegen fahrlässiger Tötung mit Haftstrafen. Bei circa 50 Prozent der Fälle wurde eine Eigenschuld des Fussgängers angenommen. Die Untersuchung zeigt die Gefährlichkeit des Alkohols auch für Fussgänger und lässt die innerorts übliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Km/h als fragwürdig, da zu hoch, erscheinen. Ältere Menschen werden bemerkenswert häufig als Fussgänger zu Unfallopfern, was unter anderem auf deren eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit und unauffällige Kleidung zurückgeführt werden kann.

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 6841 (In: C 6817 S) /80 /83 /84 / IRRD 328037
Uitgave

In: Kongressbericht Jahrestagung 1991 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., München, 14. bis 16. März 1991, p. 173-175, 7 ref.

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