Sicherheit im Strassenverkehr, insbesondere auch im Schwerverkehr erfordert die Einhaltung der bestehenden Vorschriften durch alle Verkehrsteilnehmer. Der Ordnungsrahmen für den Strassengüterverkehr ist im Güterkraftverkehrsgesetz geregelt. Dieses regelt auch die Einrichtung und den Aufbau des mit der Überwachung des Ordnungsrahmens beauftragten Bundesamtes für Güterverkehr BAG. Im Beitrag wird auf die Überwachungsaufgaben des BAG bei Lastkraftwagen eingegangen. Diese betreffen unter anderem die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, die Überwachung des ADR sowie des deutschen Gefahrgutgesetzes und der Gefahrgutverordnung, die Beförderung von Abfall sowie die zunehmende Bedeutung der Überwachung der Abgas- und Geräuschemissionen. Ferner wird im Beitrag auf die Befugnisse des BAG bei Strassenkontrollen eingegangen. Abschliessend widmet sich der Artikel dem Aufbau und Einsatz des Strassenkontrolldienstes und Ergebnissen aus den Kontrollaufgaben der Behörde. Titel in Englisch: Supervision of heavy goods transport; Titel in Französisch: Surveillance du trafic lourd. Beitrag zum 3. Symposium "Sicher fahren in Europa", 11. bis 12. Juni 1997 in Baden-Baden, veranstaltet vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. und der Bundesanstalt für Strassenwesen mit Unterstützung der Kommission der Europäischen Union, EU-Kommission DG VII, und der European Road Safety Federation, ERSF.
Samenvatting