Unfallrisiko Fahranfänger : begleitetes Fahren ab 17.

Auteur(s)
Hartmann, D.
Jaar
Samenvatting

Insbesondere die Erfolge des begleiteten Fahrens im Rahmen der vorgezogenen Fahrausbildung in Schweden waren Anstoss fuer die Ueberlegungen, auch in Deutschland ein Modell fuer begleitetes Fahren ab dem 17. Lebensjahr zu entwickeln. Im Sommer 2002 wurde hierzu eine Projektgruppe bei der Bundesanstalt fuer Strassenwesen geschaffen. Das dort erarbeitete Modell beinhaltet unter anderem folgende Eckpunkte: Die Begleitphase kann ab dem 17. Lebensjahr nach der Fahrerlaubnispruefung der Klassen B und BE beginnen, und zwar beschraenkt auf Fahrten innerhalb Deutschlands. Als Nachweis der Fahrerlaubnis dient bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres eine Pruefungsbescheinigung, insbesondere soll dem Fahranfaenger hierdurch deutlich werden, dass er einem besonderen "Begleitungsstatus" unterliegt. Mit Aushaendigung der Pruefungsbescheinigung als Fuehrerscheinsurrogat beginnt die 2-jaehrige gesetzliche Probezeit und ist der am Steuer sitzende Fahranfaenger verantwortlicher Fahrzeugfuehrer. Waehrend eines Zeitraums von etwa 10 Monaten rund 5.000 km das Fahren zu ueben, soll lediglich empfohlen werden; auch das Begleithaft (Fahrtenbuch) soll auf freiwilliger Basis gefuehrt werden. Kern des Modells ist das "Fahren Ueben" in Begleitung einer Person, die deutlich aelter ist als der Fahranfaenger (Mindestalter 30 Jahre) und seit fuenf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist, letzteres gilt auch fuer die Eltern. Der Begleiter ist auf die Aufgabe vorzubereiten, nach der 90-minuetigen Einweisung wird eine entsprechende Bescheinigung sowie ein Merkblatt ausgehaendigt. Vor der Einweisung hat der Begleiter durch Selbstauskunft nachzuweisen, dass nicht mehr als sieben Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sind. Noch zu klaeren ist unter anderem, ob der Fahranfaenger als Fahrzeugfuehrer darauf zu achten hat, dass die Begleitperson "begleitfaehig" ist (zum Beispiel Fuehrerscheinbesitz, nicht alkoholisiert). Referat, gehalten im Arbeitskreis I "Unfallrisiko Fahranfaenger" (Leitung: Kramer,C) des 41. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2003 in Goslar.

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Bibliotheeknummer
C 29509 (In: C 29506) /83 / ITRD D354204
Uitgave

In: 41. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2003, p. 56-67

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