Unfallrisiko Lkw : unsoziale Sozialvorschriften für das Fahrpersonal.

Auteur(s)
Baranowski, P.
Jaar
Samenvatting

Die bestehenden Sozialvorschriften fuer das Fahrpersonal EWG/VO 3820/85 sowie der vorgelegte Entwurf zur Novellierung, die angestrebte EU-Arbeitszeitrichtlinie fuer das mobile Personal im Strassenverkehr sowie das Fahrpersonal- und Arbeitszeitgesetz mit ihren Bezuegen zur EWG/VO 3820/85 sind bei genauer Betrachtung keineswegs sozial. Eine Fortentwicklung der gesetzlichen Vorschriften und der einschlaegigen Tarifvertraege zur Erhoehung des sozialen Standards hat unter dem Druck des Marktes nicht stattgefunden. An zwei Beispielen (Arbeitsbereitschaft, Nachtarbeit) wird demonstriert, wie ungleich das Fahrpersonal im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die unter die allgemeine Arbeitszeitrichtlinie EG93/104 fallen, behandelt wird. Anstehende Aenderungen der Sozialvorschriften und das zugehoerige Kontrollgeraet EG/VO 2135/98 lassen keine Verbesserungen der Situatiuon erwarten, sie taugen hoechstens als politisches Alibi. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die woechentlichen Lenkzeiten gleich bleiben. Bei den Lenkzeitunterbrechungen deutet sich eine geringfuegige Verbesserung derart an, dass mindestens 30 Minuten nach 3 Stunden beziehungsweise 45 Minuten nach 4,5 Stunden eingelegt werden sollen bei Wegfall der Aufteilungsmoeglichkeit in Kurzpausen von 15 Minuten. Die taegliche Ruhezeit soll von 11 auf 12 Stunden heraufgesetzt werden, allerdings soll dreimal in der Woche eine Reduzierung auf 9 Stunden ohne Ausgleich moeglich sein. Heute besteht noch die Pflicht zum Ausgleich der Verkuerzungen. Insgesamt geht der Novellierungsansatz voll zu Lasten des Fahrpersonals. Abschliessend wird ein Forderungskatalog zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aufgestellt, der sich an den EU-Ministerrat, das Europaeische Parlament, die EU-Kommission, die nationalen Regierungen und die Arbeitgeber richtet. Referat, gehalten im Arbeitskreis V (Leitung: Vorrath,E) des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2002.

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 24079 (In: C 24070) /10 /83 / ITRD D348608
Uitgave

In: 40. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2002, p. 180-188

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