Im Maerz 2004 wurde im Rahmen der EU-Kommission die "Eyesight Expert Group" installiert. Ihre Aufgabe bestand darin, die Anforderungen an das Sehvermoegen von Fahrern, die in Annex III der 2. und 3. EU-Fuehrerscheinrichtlinie festgelegt sind, zu ueberpruefen und auf den neuesten Stand zu bringen. Ihr Bericht vom Mai 2005 bildet die Grundlage fuer die Neuformulierung der Standards durch die Mitglieder des Fuehrerscheinkomitees. Die Ergebnisse des Berichts werden im vorliegenden Beitrag referiert. Die Experten stimmten darin ueberein, dass die neuen Kriterien aus praktischen und politischen Gruenden auf den derzeitigen Standards aufbauen sollen. Die Standards sollten um zusaetzliche visuelle Funktionen ergaenzt werden, sich staerker auf Beweise stuetzen und die Moeglichkeiten der individuellen Kompensation beruecksichtigen. Sie sollten sich auf die Nutzung beider Augen beziehen und staerker auf visuelle Funktionen als auf Diagnosen ausgerichtet sein. Sehschaerfe und Blickfeld bleiben wichtig, aber andere Funktionen wie Blend- und Kontrastempfindlichkeit werden ihnen in ihrer Bedeutung gleichgestellt. Der Report enthaelt auch Empfehlungen zu progressiv verlaufenden Augenkrankheiten. Die Mitgliedsstaaten sollen die Moeglichkeit erhalten, einem individuellen Fahrer, der den Anforderungen nicht entspricht, dennoch eine Fahrerlaubnis zu geben, eventuell eine eingeschraenkte. Die Philosophie lautet, dass unter den Mindestanforderungen eine Grauzone existiert und es in diesem Bereich moeglich ist, auf individueller Basis und unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zu machen. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D361720. (KfV/A).
Samenvatting