Sowohl in einer verkehrspsychologisch orientierten Therapie wie in der Begutachtung der Fahreignung geht es um Veraenderung. Die Huerde in der Begutachtung besteht darin, dass nur eine Aenderung von Denken, Fuehlen und Verhalten zu einem positiven Ergebnis fuehrt. Wenn sich ausser dem Leidensdruck, keine Fahrerlaubnis zu besitzen, keine weiteren Aenderungsmotive hinzugesellen, ist die Bereitschaft gering, Anregungen in der Therapie aufzugreifen, um das eigene Denk- und Verhaltensmuster kritisch zu durchleuchten und Ansichten zu aendern. Die Therapie beginnt mitten in einem lebendigen Prozess und begleitet diesen eine Weile. Die Begutachtung macht zu einem spaeteren Zeitpunkt Bestandsaufnahme eines Veraenderungsprozesses, zu dem die therapeutischen Interventionen beigetragen haben. Gleichzeitig hat sie die Aufgabe der Prognoseerstellung. Die Vorgaben fuer psychologische Veraenderungen zur Begruendung einer positiven Fahreignungsprognose finden sich in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung. In der Frage, wann die dort aufgefuehrten Kriterien erfuellt sind, kann es zu unterschiedlichen Beurteilungen aus Sicht des Therapieprozesses und der Begutachtung kommen. Dies wird an der moeglicherweise unterschiedlichen Wertung der folgenden Erzaehlformen erlaeutert: In der progressiven Erzaehlung wird dargestellt, wie Menschen sich veraendern. Die stabilisierende Erzaehlung handelt von dem, was sich im Leben nicht aendert, ihr Fokus ist die Festigung dessen, was ist. Regressive Erzaehlungen handeln davon, wie Menschen von ihren erwuenschten Lebensumstaenden abkommen (unerwuenschte Veraenderungen). Abschliessend werden die unterschiedlichen Sichtweisen von Therapie und Begutachtung in der Beurteilung der Veraenderung eroertert. Beitrag zum 1. BNV-Kongress "Therapie und Begutachtung: Bruecken, Nahtstellen, Veraenderungen in Praxis und Theorie", Kassel, 17.-18.09.2004.
Samenvatting