Eine grenzüberschreitende Ahndung von Verkehrsverstössen findet in Europa derzeit nicht statt. Im Beitrag wird zunächst untersucht, warum dies derzeit so ist. Begründet wird dies unter anderem mit der erheblichen Vorschriftenvielfalt und der daraus resultierenden ebenso unterschiedlichen Sanktionspalette, die anhand einzelner Beispiele skizziert wird. Hinzu kommt, dass einzelne Verkehrsdelikte in Europa in bestimmten Ländern unter dem Kriminalrecht, in anderen Staaten unter dem Verwaltungsrecht subsummiert werden. Am Beispiel des Fahrverbotes und der Entziehung des Führerscheines wird dieser Sachverhalt länderspezifisch untersucht. Titel in Englisch: Prosecution of traffic offences within unified Europe; Titel in Französisch: Poursuite des infractions au code de la route dans une Europe unifiee.
Samenvatting