Erkenntnisse der Verkehrssicherheitsforschung, die in verkehrsrechtliche Normen gebettet werden, leisten einen grossen Beitrag zum nachhaltigen Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Verkehrsunfaellen. Erfolgreiche Beispiele aus den letzten Jahrzehnten in Oesterreich sind Tempolimits (Tempo 100 auf Bundesstrassen 1973 und Tempo 130 auf Autobahnen 1974) und Alkohollimits (0,5 Promille 1998), Gurtanlegepflicht (ohne Strafe 1976 und mit Strafe 1984) und Sturzhelmpflicht fuer Motorrad- (1985) und Mopedfahrer (1986) sowie die Fuehrerscheinmassnahmen Probefuehrerschein (1992), Einfuehrung einer zweiten Ausbildungsphase (2003) und Vormerksystem (Punktefuehrerschein) im Jahr 2005. Die Helmpflicht fuer Motorrad- und Mopedfahrer brachte zum Beispiel einen raschen und deutlichen Rueckgang der getoeteten Zweiradfahrer. Auch die positive Wirkung der Einfuehrung neuer Normen laesst sich anhand der Unfallstatistik nachweisen. (KfV/A)
Samenvatting