Verkehrsrecht im Ueberblick. 2. Quartal 2008.

Auteur(s)
Mueller, D.
Jaar
Samenvatting

Es werden aktuelle Aenderungen des Fahrlehrerrechts und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dargestellt. Ausfuehrlich wird eine Entscheidung des Amtsgerichts Duesseldorf vom 31. August 2007 diskutiert, in der das Gericht trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels des Paragrafen 69 Absatz 2 Ziffer2 Strafgesetzbuch einen Beschuldigten als zum Fuehren von Kraftfahrzeugengeeignet ansieht, weil dieser in der Zwischenzeit mit einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmassnahme fuer alkoholauffaellige Kraftfahrer begonnen hatte. Dargestellt wird ferner eine Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts vom 28.11.2007. Demnach ist es unzulaessig, einen dreimonatigen Fuehrerausweisentzug auf mehrere Zeitraeume (hier: Sommer- und Weihnachtsferien) aufzuteilen. Dies wuerde der Massnahme den erzieherischen und praeventiven Charakter nehmen. Anhand eines Berichts des Gesamtverbandesder Deutschen Versicherungswirtschaft wird sodann ausfuehrlich das Problem betruegerisch "provozierter Verkehrsunfaelle" besprochen. Schliesslich wird eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 2008 dargestellt, nach der auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Einem Radfahrer war nach einer Fahrt mit 2,09 Promille die Fahrerlaubnis entzogen worden, nachdem dieser zweimal erfolglos an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung teilgenommen hatte. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte diese Entscheidung zunaechst aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied daraufhin, dass auch die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille Zweifel an der Kraftfahreignung begruendet.

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Bibliotheeknummer
I D364314 [electronic version only] /73 / ITRD D364314
Uitgave

Zeitschrift für Verkehrssicherheit. 2008. 54(3) Pp161-3

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