Es werden die Funktionen des Rechts für das Verhalten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr erläutert. Demnach dient das Recht zur Konflikterledigung (Schuldklärung), zur Verhaltenssteuerung (Gebot, Verbot), zur Machtstärkung (Sanktion und Kontrolle), aber auch zur Stimulation (Erleichterungen für bestimmte Wahlverhaltensweisen). An Beispielen werden Funktion und Akzeptanz demonstriert. Anzustreben ist ein Wandel vom Kontroll- und Sanktionsbewusstsein zu verstärkter Eigenverantwortlichkeit durch fundierte Informationen und präzise formulierte Normen. (KfV/E)
Samenvatting