Verkehrssicherheitsfördernde Massnahmen für junge Fahrer und ihre Akzeptanz.

Auteur(s)
Stern, J.
Jaar
Samenvatting

Die vorgetragenen Informationen stammen aus einer im Jahr 2000 im Auftrag des ADAC an der TU Dresden durchgefuehrten Studie zur Akzeptanz verkehrssicherheitsfoerdernder Massnahmen bei 18- bis 24-jaehrigen Fahrern. Die untersuchten Massnahmen koennen den 4 allgemeinen Strategien zur Beeinflussung des Mobilitaets- und Fahrverhaltens zugeordnet werden. Es sind dies ordnungsrechtliche Massnahmen (Enforcement), Information und Ausbildung (Education), Anreizgestaltung (Economy oder Encouragement) und technische Massnahmen wie Kontrolle des Fahrverhaltens ueber Fahrdatenspeicher (Engineering). Grundsaetzlich sind alle diese Massnahmen auf Akzeptanz angewiesen. Um Akzeptanz einigermassen eindeutig operationalisierbar zu machen, wird unter Akzeptanz alles verstanden, was zumindest toleriert wird. Der Gegenpol zu Akzeptanz ist Reaktanz. Problembewusstsein, Zielvorstellungen, emotionaler Bezug zum Fahrzeug, wahrgenommene Wirksamkeit der Massnahmen und sozialer Einfluss sind jene Faktoren, die fuer die Akzeptanz von Verkehrssicherheitsmassnahmen von besonderer Bedeutung sind. Untersucht wurde die Akzeptanz von folgenden verkehrssicherheitsfoerdernden Massnahmen, die im Einzelnen besprochen werden: 1. Probezeitverlaengerung; 2. Fahren in Begleitung erfahrener Fahrzeugfuehrer; 3. Sicherheitstraining; 4. Kennzeichnung des Lernstatus mit A- oder L-Schild; 5. Zweite Stufe der Fahrausbildung; 6. Strafen fuer Fahranfaenger; 7. Geschwindigkeitsbegrenzungen fuer Fahranfaenger; 8. Kilowatt-Begrenzung fuer Fahranfaenger; 9. Alkoholverbot fuer Fahranfaenger; 10. Nachtfahrverbot fuer Fahranfaenger an Wochenenden; 11. Unfalldatenspeicher fuer Fahranfaenger. Die befragten jungen Fahrer besassen zum Zeitpunkt der Befragung durchschnittlich seit 9,3 Monaten ihren Fuehrerschein und fast jeder dritte war bereits einmal an einem Unfall beteiligt gewesen. Grundsaetzlich ist die Akzeptanz von Massnahmen, die sozialen Normen entsprechen, gegeben. Dies trifft vor allem auf eine 0,0-Promille-Regelung fuer Fahranfaenger zu. Eine widerspruechliche Bewertung gibt es bei jenen Massnahmen, die Einschraenkungen umfassen. Die beiden Lernmassnahmen Sicherheitstraining und 2. Ausbildungsstufe werden gut akzeptiert, aber bisher, so weit in unterschiedlicher Form existent, nicht selbstverstaendlich aufgesucht. Dies spricht eher fuer eine verbindliche Einfuehrung, auch wenn viele Befragte angeben, sie wuerden freiwillig beziehungsweise unterstuetzt durch bestimmte Anreize teilnehmen. Die geringe Akzeptanz von spezifischen Geschwindigkeitsbegrenzungen und des Fahrens in Begleitung scheint mit Befuerchtungen in Richtung starker Einschraenkungen bei einer verbindlichen Einfuehrung zusammenzuhaengen. Deutlich ist auch die akzeptanzunterstuetzende Wirkung von Anreizen. Waehrend 67,8 Prozent der Befragten den Lernkurs der 2. Ausbildungsstufe grundsaetzlich akzeptieren, wuerden nach eigenem Bekunden ueber 90 Prozent teilnehmen, wenn ihnen Anreize geboten wuerden. Jene Personengruppe, die in staerkerem Mass Probleme im Strassenverkehr bereiten, sind gegenueber allen vorgeschlagenen Massnahmen zurueckhaltender und ablehnender eingestellt. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D353099. (KfV/A).

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Bibliotheeknummer
C 40742 (In: C 40739 [electronic version only]) /83 / ITRD D353102
Uitgave

In: Mehr Verkehrssicherheit für Brandenburg : Dokumentationsreihe zum Verkehrssicherheitsprogramm 2002. Band 2: "Möglichkeiten und Grenzen des Menschen im Strassenverkehr" : Dokumentation der Fachwerkstatt vom 8. Juni 2001 in Potsdam, p. 29-44, 26 ref.

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