Verkehrsüberwachung in Deutschland und Europa

Auteur(s)
Schaepe, M.
Jaar
Samenvatting

Trotz des begruessenswerten angestrebten Ziels der EU-Kommission, die Verkehrsunfaelle bis zum Jahr 2010 zu halbieren, muss bezweifelt werden, ob die vorgeschlagenen Durchsetzungsmassnahmen hierzu geeignet sind. Es ergibt sich eine Vielzahl neuer, rechtlich kaum zu loesender Probleme. Die Empfehlung 5 bezueglich der Geschwindigkeitsueberwachung stellt eine Einschraenkung des Opportunitaetsprinzips dar, welches sich auch in polizeilichen Richtlinien niederschlaegt und nach denen unbedeutende Geschwindigkeitsueberschreitungen ungeahndet bleiben sollen. Deren Verfolgung wuerde zu einem gewaltigen Verwaltungsaufwand fuehren, aber nicht nennenswert zur Reduzierung schwerer Unfaelle beitragen. Ferner wuerde eine solche Empfehlung in der Oeffentlichkeit auf Ablehnung stossen. Offenbar soll die Empfehlung die Halterhaftung im fliessenden Verkehr gewaehrleisten. Die drei hieraus resultierenden Moeglichkeiten, die unmittelbare und die mittelbare Halterhaftung, sowie die gesamtschuldnerische Haftung von Fahrer und Halter, sind aus verfassungsrechtlichen Gruenden unhaltbar. Ferner wuerden die Massnahmen nicht dem Ziel der Bekaempfung schwerer Unfaelle dienen, sondern lediglich zu Mehreinnahmen der Bussgeldstellen fuehren. Aus der Empfehlung 6 ergibt sich, dass ein konkreter Tatverdacht erst bei der Verwendung beweissichernder Messgeraete verlangt wird, demnach soll also die verdachtsfreie Alkoholkontrolle eingefuehrt werden. Nach bestehender Rechtslage bedarf es bei einer Verkehrskontrolle jedoch alkoholtypischer Verdachtsmomente, das heisst, die Abgabe einer Atemprobe kann nicht erzwungen werden. Allerdings sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen verdachtsfreie Atemalkoholtests wohlwollend zu pruefen. Eine Nichtmitwirkung sollte einen hinreichenden Tatverdacht begruenden. Referat, gehalten im Arbeitskreis VI "Verkehrsueberwachung in Deutschland und Europa" (Leitung: Graeger,U) des 43. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2005 in Goslar.

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 37057 (In: C 37046) /72 /83 / ITRD D357712
Uitgave

In: 43. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2005, p. 236-345

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