Verkehrsüberwachung in Deutschland und Europa - Die Durchsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit in Deutschland aus europäischer Sicht -

Auteur(s)
De Vries, C.
Jaar
Samenvatting

Im vorliegenden Beitrag werden die Inhalte der Empfehlung der Kommission zu Durchsetzungsmassnahmen im Bereich der Strassenverkehrssicherheit mit den juristischen und tatsaechlichen Gegebenheiten in Deutschland verglichen. Uebergeordnetes Ziel einer Politik der Information und Aufklaerung der Oeffentlichkeit ist es, eine Aenderung im Verhalten und der Einstellung der Strassenverkehrsteilnehmer zu erreichen, indem ihnen die Gefahren bewusst gemacht werden, die sie durch bestimmte Verhaltensweisen heraufbeschwoeren. Die Empfehlung der Kommission beinhaltet drei Handlungsfelder: Verhalten der Verkehrsteilnehmer, Fahrzeugsicherheit und Verbesserung der Strassenverkehrsinfrastruktur. Im Anschluss an die Eroerterung von Hintergrundinformationen zur Empfehlung ueber die drei Hauptunfallursachen Geschwindigkeitsueberschreitungen, Alkohol am Steuer und Nichtverwendung von Rueckhalteeinrichtungen wird ein Vergleich gezogen zwischen den empfohlenen vorbildlichen Verfahren und der Situation in Deutschland. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Punkte: Empfehlung zur Unterrichtung der Oeffentlichkeit (getrennte Kampagnen gegen die drei Hauptunfallursachen), Empfehlung zu Geschwindigkeitsuebertretungen (Einsatz automatisierter Kontrollausruestungen), Empfehlung zu Folgemassnahmen bei automatisierter Uebertretungserfassung sowie Empfehlung zu Alkohol am Steuer: stichprobenweise Atemalkoholkontrollen. Insgesamt koennten in Deutschland in den drei behandelten Bereichen 1.558 ("Szenario des besten Staates" - Vergleich mit Schweden) beziehungsweise 2.811 Menschleben ("Szenario der vollstaendigen Umsetzung der Empfehlung") pro Jahr bewahrt werden. Referat, gehalten im Arbeitskreis VI "Verkehrsueberwachung in Deutschland und Europa" (Leitung: Graeger,U) des 43. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2005 in Goslar.

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Bibliotheeknummer
C 37058 (In: C 37046) /73 /81 /83 / ITRD D357713
Uitgave

In: 43. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2005, p. 246-267

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