Samenvatting
Die Strassenverkehrsordnung wird von Juristen gemacht: Sie ist nicht nur die einzig autorisierte Benutzungsanweisung für Strassen, sondern gleichzeitig Grundlage der Rechtsprechung.
Die Strassenverkehrsordnung wird von Juristen gemacht: Sie ist nicht nur die einzig autorisierte Benutzungsanweisung für Strassen, sondern gleichzeitig Grundlage der Rechtsprechung.
Kirschbaum, 1965?, 38 p
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