Samenvatting
Für eine umfasssende und vollständige Rekonstruktion eines Fussgängerunfalles ist es unabdingbar, das Verletzungsbild eines Fussgängers zu kennen. Durch diese Kenntnis ist eine objektivere Beurteilung des Unfallherganges hinsichtlich Gehrichtung, Länge der zurückgelegten Strecke auf der Fahrbahn, Zeitbedarf vom Betreten der Fahrbahn bis zur Kollision und nachts hinsichtlich der Erkennbarkeit des Fussgängers möglich. (A)