Vorschläge für einen Punkteführerschein in Österreich.

Auteur(s)
Kaba, A.
Jaar
Samenvatting

Ab 1. Juli 1996 sollte in Oesterreich ein neues, auf die Anforderungen der EU abgestimmtes Fuehrerscheingesetz in Kraft treten. Im EU-Fuehrerscheingesetz ist die Auskunftspflicht der Mitgliedsstaaten ueber Erteilung und Entziehung von Lenkerberechtigungen enthalten. Das heisst, dass jeder Mitgliedsstaat verpflichtet ist, ein Fuehrerscheinzentralregister zu fuehren. In diesem Zusammenhang wird in Oesterreich auch die Einfuehrung eines Punktefuehrerscheins diskutiert. Dieser existiert in Europa bereits in Grossbritannien, Deutschland und Frankreich. Nach den Ergebnissen einer Repraesentativerhebung in der oesterreichischen Bevoelkerung besteht bei 69 Prozent der Befragten eine Zustimmung zur Einfuehrung des Punktefuehrerscheins als generalpraeventive Massnahme zur Hebung der Verkehrssicherheit. Auf Grundlage der Ergebnisse einer Expertenbefragung zur moeglichen Gestaltung wurden Vorschlaege fuer ein oesterreichisches Modell eines Punktefuehrerscheins entwickelt. Danach soll die maximale Anzahl 12 Strafpunkte betragen. Fuer schwerste Delikte (Alkohol , hohe Geschwindigkeitsueberschreitungen) sind 4 Punkte, fuer weniger schwerwiegende Verstoesse (geringe Geschwindigkeitsueberschreitungen, Nichtbeachten einer Stopptafel und aehnliches) 2 Punkte oder 1 Strafpunkt vorgesehen. Begleitende Massnahmen, wie spezielle paedagogische Briefe bei der Punktezuweisung und das Angebot Kurse zur Punktereduzierung zu besuchen, beziehungsweise verpflichtende Kurse bei hohem Punktestand, sollen die letzte Konsequenz sein, den Entzug der Lenkerberechtigung verhindern zu helfen. Der Fuehrerscheinentzug soll ab 12 Punkten auf bestimmte Zeit (derzeit sind mindestens 10 Monate vorgesehen) erfolgen, was aus psychologischer Sicht Begleitmassnahmen sinnvoll erscheinen laesst. Als unumgaenglich notwendig werden Rehabilitationsmassnahmen gesehen, die begleitend fuer eine Einstellungsaenderung beziehungsweise fuer eine Strategieentwicklung fuer den Umgang mit der aktuellen Problemlage sorgen. Von den befragten Experten sprachen sich 60 Prozent dafuer aus, dass vor einer Wiedererteilung nach einem Fuehrerscheinentzug eine verkehrspsychologische Untersuchung durchgefuehrt werden sollte, um festzustellen, ob die Eignung durch begleitende Massnahmen oder den Fuehrerscheinentzug wieder hergestellt werden konnte. (Siehe auch IDS-Nummer 335215).(KfV/H).

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Bibliotheeknummer
961175 f ST (In: ST 961175) /73 /83 /
Uitgave

In: Conference folder of the fifth European workshop on recent developments in road safety research, Bern, Switzerland, May 3rd, 1996, Topic 4: Measures to increase traffic law acceptance, 9 p., 11 ref.

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