In insgesamt neun vergleichbaren Gemeinden im ländlichen Raum wurde das Geschwindigkeitsverhalten von Kraftfahrern bei unterschiedlichen polizeilichen Interventionen untersucht. Die Gemeinden wurden jeweils zu drei sogenannten "Clustern" zusammengefasst. Jedes Cluster bestand aus einer Gemeinde, in der mit delegierter Belohnung und einer Gemeinde in der mit Repressionsmassnahmen versucht wurde, das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer positiv zu beeinflussen. Bei der delegierten Belohnung wurden die Kraftfahrer für mehrheitlich regelkonformes Verhalten durch eine vorher in Aussicht gestellte Spende für eine lokale soziale Einrichtung "belohnt" (zum Beispiel 5.000,- DM für einen Kindergarten). Die Repressionsmassnahme basierte auf der Idee "rotierender Schwerpunktkontrollen". In einer dritten Gemeinde (Kontrollgemeinde) kamen keine besonderen Massnahmen zur Anwendung, es wurde zu Vergleichszwecken im alten Stil weitergemessen. Im Ergebnis waren die Repressionsmassnahmen in allen drei Fällen erfolgreich, die Belohnungsmassnahmen hingegen nur in einem Fall. Die Belohnungsmassnahme führte (soweit erfolgreich), zu einer zeitlich stabilen Reduzierung der Geschwindigkeitsüberschreitungen, während die "überschiessende Gegenreaktion" zumindest in einer Repressionsgemeinde nach Wegfall des "Strafreizes" das alte Verhalten schnell wieder aufleben liess. Als gesicherte Erkenntnis gilt, dass die Reduzierung von Geschwindigkeiten durch Schwerpunktkontrollen nach vorliegendem Konzept sicher zu erzielen war. Bei der delegierten Belohnung kommt es massgeblich auf die Objektauswahl und eine flankiernde, intensive Öffentlichkeitsarbeit an. Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass mit der drastischen Reduzierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen eine nahezu ähnliche Reduzierung der Verkehrsunfälle einhergeht. (A)
Samenvatting