Der Beitrag beleuchtet das Problem Drogen im Strassenverkehr aus der Sicht des oesterreichischen Innenministeriums und arbeitet im Besonderen die bestehenden gesetzlichen Unterschiede im Umgang mit Alkohol und Drogen heraus. Bei Beeintraechtigung durch Drogen handelt es sich um ein Offizialdelikt, da das Suchtmittelgesetz zum Tragen kommt. Bei Alkoholisierung bleibt es dagegen bei einem Verwaltungsstrafverfahren. Paragraf 99 Absatz 5 der oesterreichischen Strassenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass ein Alkoholisierter, der vom Versuch, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, zuruecktritt, straffrei bleibt. Bei einer Beeintraechtigung durch Drogen gibt es eine solche Regelung nicht. Auch bei den Bestimmungen der Entziehung der Lenkerberechtigung gibt es keine Gleichstellung. Nach schweren Alkoholunfaellen wird der Ruf laut, dass die Promille-Grenze gesenkt werden soll. Bei der Beeintraechtigung durch Drogen wird immer mit Bestrafung beziehungsweise der Forderung nach Bestrafung reagiert. Das Innenministerium wuenscht sich zur Entdeckung der Drogenbeeintraechtigung ein Geraet, das wie der Alkomat die amtsaerztliche Untersuchung erspart. Ein solches wird es auf absehbare Zeit jedoch nicht geben. Lediglich fuer wissenschaftliche Untersuchungen wird ein Vortestgeraet zur Verfuegung stehen. (KfV/A)
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